- Anhängekalkulation
- zuweilen angewandte Sonderform der ⇡ Kalkulation. Bei Datenveränderungen, bes. bei Beschaffungspreis- und Mengenschwankungen aufgrund von Verfahrensänderungen, werden die bestehenden Kalkulationen (v.a. die Zuschlagsgrundlagen) unverändert gelassen, sofern sich nur die ⇡ Einzelkosten, nicht aber die ⇡ Gemeinkosten verändert haben. Die Einflüsse der Datenänderungen werden an das bestehende Kalkulationsergebnis „angehängt“.
Lexikon der Economics. 2013.