Anhängekalkulation

Anhängekalkulation
zuweilen angewandte Sonderform der  Kalkulation. Bei Datenveränderungen, bes. bei Beschaffungspreis- und Mengenschwankungen aufgrund von Verfahrensänderungen, werden die bestehenden Kalkulationen (v.a. die Zuschlagsgrundlagen) unverändert gelassen, sofern sich nur die  Einzelkosten, nicht aber die  Gemeinkosten verändert haben. Die Einflüsse der Datenänderungen werden an das bestehende Kalkulationsergebnis „angehängt“.

Lexikon der Economics. 2013.

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